Bahrenfelder Chausse 46 - 22761 Hamburg

Erziehungsbeistandschaft (§30)

Erziehungsbeistandschaft (§30)

Erziehungsbeistandschaft (§30)

Für wen sind wir da?

Wenn Familien über einen längeren Zeitraum Probleme haben, die die Entwicklung ihrer Kinder gefährden, können sie Hilfe von außen holen. Sie haben dann einen Anspruch auf Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern.  Die Ambulanten Erziehungshilfen werden durch die sorgeberechtigten Eltern beim städtischen Jugendamt beziehungsweise beim Bezirkssozialdienst beantragt und sind bei Gewährung kostenfrei. 

Inhalte

Mitarbeitende von Hand in Hand zurück ins Leben informieren, beraten und begleiten bei Krisen innerhalb der Familie. Folgende Themen können hierbei u.a. relevant sein:

  • Kindererziehung
  • Alltagsbewältigung 
  • Sicherstellung der Lebensgrundlagen
  • Erarbeitung von Tagesstrukturen
  • Überforderungsmomente
  • Behördenangelegenheiten
  • Schulprobleme
  • Berufswahl
  • Krisen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen
  • einschneidende Veränderungen in der Familie etwa durch Trennung oder einen Todesfall 
  • Ehe- und Partnerschaftsfragen
  • der Verselbstständigung junger Volljähriger in einer eigenen Wohnung  
  • Freizeitgestaltung