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Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH (§31)

Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH (§31)

Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH (§31)

Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII ist eine intensive Unterstützung für Familien, Alleinerziehende, Großeltern sowie Pflegefamilien mit Kindern bis 18 Jahren und beinhaltet:

  • Beratung in vielfältigen Erziehungsfragen
  • Hilfe bei der Lösung von Konflikten und Krisen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Unterstützung mit Ämtern und Institutionen (Schule, Kindertagesstätte, Arbeitsförderung u.a.)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes Hilfsangebot für Familien aus unterschiedlichen sozialen Schichten, um ihre kulturellen Hintergründe, Lebenskulturen, Lebensbiographien und Familiendynamiken zu erfassen und zu verstehen und durch Beratung und Netzwerkarbeit die Eltern zu befähigen, ihrem Erziehungsauftrag wieder nachzukommen.

Die Familienhilfe hat aufsuchenden Charakter, sie findet am Lebensort der Familie und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes statt. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Folgende Themengebiete können mit Sozialpädagogischer Familienhilfe abgedeckt werden:

  • Elternberatung
  • klare Rollenstrukturen der Familienangehörigen
  • Reflexion des Erziehungsverhaltens
  • Fragen zu den Themen Schule/Ausbildung/Beruf
  • Gestaltung des Alltags und des familiären Miteinanders 
  • Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für deren Wohl
  • Klärung und Vermittlung von ergänzenden Hilfen, z.B. Therapien, Schuldnerberatung
  • Themen der Gesundheitsfürsorge
  • Aufbau bzw. Vermeidung von Benachteiligungen, Förderung der sozialen Integration
  • interkulturelle Schwerpunktsetzung bei Familien mit Migrationshintergrund und damit verbunden kultursensible und kulturspezifische Erziehungshilfe

Was noch wichtig ist…

  • Der Hilfebedarf wird in der Beratung im zuständigen Jugendamt festgestellt und nach Beantragung bewilligt.
  • Die Leistungen sind für die Familien kostenfrei.
  • Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt.
  • Die Mitarbeiter*innen von Hand in Hand zurück ins Leben setzen zusätzlich ihre eigene Migrationserfahrung, ihre interkulturelle Kompetenz, ihren besonderen kulturellen Hintergrund und/oder ihre Herkunftssprache in ihrer Arbeit mit migrantischen Familien ein.
  • Wenn möglich und nötig, wird eine muttersprachliche Betreuung angeboten.